Ob zum Facharzt, ins Krankenhaus oder in die Tagespflege: Wer regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist, sieht sich oft mit hohen Transportkosten konfrontiert. Doch wer übernimmt die Rechnung – die Krankenkasse oder die Pflegekasse? Die Antwort hängt vom Ziel der Fahrt und dem Pflegegrad ab.
1. Fahrten zu medizinischen Behandlungen (Krankenkasse)
Für Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus ist grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständig. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung („Muster 4“), die eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
- Stationäre Behandlung: Fahrten zur Aufnahme oder Entlassung sind ohne vorherige Genehmigung möglich.
- Ambulante Behandlung: Hier ist normalerweise eine vorherige Genehmigung der Kasse nötig.
- Sonderfall Serienbehandlung: Bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie werden Fahrten meist übernommen, erfordern aber in der Praxis oft eine vorherige Seriengenehmigung.
2. Der „Türöffner“: Erleichterungen durch den Pflegegrad
Der Pflegegrad ist kein direkter Geldtopf für Fahrten, erleichtert aber den Zugang zur Kostenübernahme erheblich.
Ohne vorherige Genehmigung dürfen Taxi- oder Mietwagenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet werden bei:
- Pflegegrad 4 oder 5.
- Pflegegrad 3 mit einer nachgewiesenen dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung.
- Schwerbehinderung mit den Merkzeichen aG, Bl oder H.
3. Fahrten zu Pflegeleistungen (Pflegekasse)
Fahrten zu Leistungen der Pflege – wie etwa zur Tages- oder Nachtpflege – fallen nicht in die Zuständigkeit der Krankenkasse.
- Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst ausdrücklich auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.
- Diese Kosten werden direkt über das Budget der Pflegeversicherung abgerechnet.
4. Kosten und Zuzahlungen
Auch bei einer Kostenübernahme müssen Versicherte (unabhängig vom Alter) eine gesetzliche Zuzahlung leisten:
- 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt.
- Hin- und Rückfahrt gelten als getrennte Fahrten.
- Tipp: Diese Beträge zählen zu Ihrer jährlichen Belastungsgrenze (2 % bzw. 1 % bei chronisch Kranken). Sammeln Sie alle Quittungen!
Fazit & Praxis-Tipp
Achten Sie darauf, das richtige Transportmittel (Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen) medizinisch begründen zu lassen – Bequemlichkeit allein reicht nicht aus. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arzt und Ihrer Kasse, um die Verordnung (Muster 4) rechtzeitig prüfen zu lassen und böse Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden.
