Wer eine sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ für Angehörige organisiert, stellt sich oft die Frage: Wer bestimmt eigentlich, was die Betreuungskraft wann tut?
Das Wichtigste vorweg: Die Betreuungskräfte sind nicht beim Kunden angestellt, sondern stehen in einem festen Arbeitsverhältnis mit unserer Agentur bzw. dem entsendenden Unternehmen. Der Vertrag besteht daher zwischen Ihnen und der Agentur. Daraus ergibt sich eine wichtige rechtliche Besonderheit: Als Kunde haben Sie kein direktes arbeitsrechtliches Weisungsrecht gegenüber der Betreuungskraft. Das klingt komplizierter, als es im Alltag ist. So funktioniert die Zusammenarbeit in der Praxis:
Wünsche im Alltag äußern – Ja, natürlich!
Selbstverständlich bestimmen Sie und Ihr pflegebedürftiger Angehöriger den Tagesablauf. Sie dürfen und sollen der Betreuungskraft im Alltag mitteilen, welche Unterstützung gewünscht ist. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gemeinsame Absprachen, wann gekocht oder eingekauft wird.
- Hinweise auf persönliche Vorlieben bei Kleidung, Essen und Gewohnheiten.
- Die Gestaltung der täglichen Struktur und Freizeit.
Die Grundlage hierfür bildet der vorab gemeinsam ausgefüllte Erfassungsbogen, in dem alle Bedürfnisse und Wünsche genau festgehalten sind.
Wo liegen die Grenzen?
Eine „24-Stunden-Betreuung“ bedeutet keine Rund-um-die-Uhr-Arbeit. Zum Schutz der Betreuungskräfte und zur rechtlichen Sicherheit aller Beteiligten gibt es klare Grenzen:
- Gesetzliche Ruhezeiten: Betreuungskräfte benötigen ausreichend Schlaf, vertragliche Pausen und Freizeit. Permanente Rufbereitschaft ist nicht zulässig.
- Keine schweren oder gefährlichen Arbeiten: Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko (z. B. Fensterputzen von außen, Schneeschippen) oder schwere körperliche Arbeiten gehören nicht zum Aufgabenfeld.
- Respektvoller Umgang: Unangemessene oder entwürdigende Anweisungen sind ausgeschlossen.
Fazit: Sie kaufen keine „verfügbare Arbeitskraft“, sondern eine organisierte Dienstleistung. Die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen trägt die Agentur als Arbeitgeber. Ein respektvolles Miteinander auf Augenhöhe ist dabei stets die beste Basis für eine harmonische Betreuung.
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