Der Name „24-Stunden-Betreuung“ ist in Deutschland weit verbreitet, führt aber oft zu einem Missverständnis: Er bedeutet nicht, dass eine einzelne Pflegekraft rund um die Uhr arbeitet. Tatsächlich ist dies rechtlich strikt untersagt und auch menschlich nicht leistbar.
Was das deutsche Recht vorschreibt
Auch für Betreuungskräfte aus Osteuropa, die im Rahmen der Entsendung in Privathaushalten leben, gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das bedeutet:
- Höchstarbeitszeit: Die reine Arbeitszeit darf im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
- Ruhezeiten: Nach der Arbeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
- Freizeit: Jeder Pflegekraft steht mindestens ein freier Tag pro Woche zu.
Warum Auszeiten die Betreuung verbessern
Es mag im ersten Moment schwierig erscheinen, die Betreuung während der Pausen zu organisieren, doch es ist die einzige Basis für eine liebevolle Pflege:
- Vermeidung von Burnout: Wer 24 Stunden in Alarmbereitschaft ist, verliert schnell die nötige Geduld und Aufmerksamkeit.
- Sicherheit: Übermüdung ist die häufigste Ursache für Fehler bei der Medikamentengabe oder bei der Sturzprophylaxe.
- Menschlichkeit: Die Betreuungskraft ist ein Mitbewohner auf Zeit, keine Maschine. Nur eine zufriedene Kraft baut eine echte Bindung zum Senior auf.
Wie werden die Pausen überbrückt?
„24 Stunden“ bedeutet vielmehr, dass die Kraft im Haushalt wohnt und somit eine ständige Präsenz und Sicherheit im Haus gegeben ist. Für die aktiven Pausenzeiten gibt es Lösungen:
- Einbindung von Angehörigen oder Nachbarn.
- Ergänzende Besuche durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Stundenweise Betreuung durch ehrenamtliche Helfer.
Fazit: Eine rechtskonforme und faire Gestaltung der Arbeitszeiten schützt nicht nur die Pflegekraft, sondern sichert vor allem eine hohe Pflegequalität für Ihren Angehörigen.
