Das eigene Zuhause ist ein Ort voller persönlicher Gegenstände und wertvoller Erinnerungen. Daher ist es der sehnlichste Wunsch der meisten Menschen, auch im Pflegefall in der gewohnten Umgebung zu bleiben.
Ein Umzug in ein Heim bedeutet oft eine enorme Belastung. Kein Wunder, dass in Deutschland fast drei Viertel aller Pflegebedürftigen – das sind über 2,3 Millionen Menschen – zu Hause versorgt werden. Auch der Gesetzgeber bevorzugt dieses Modell nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Eine vollstationäre Pflege soll erst dann stattfinden, wenn die ambulante Versorgung nicht mehr möglich ist.
Doch wie organisiert man die häusliche Pflege am besten, ohne selbst an die Belastungsgrenze zu stoßen? Es gibt keine Universallösung, aber viele flexible Möglichkeiten und finanzielle Zuschüsse, die sich individuell kombinieren lassen.
Die 5 wichtigsten Pflegeformen im Überblick:
1. Die 24-Stunden-Pflege
Bei diesem beliebten Modell zieht eine (meist osteuropäische) Pflege- und Betreuungskraft direkt mit in den Haushalt des Pflegebedürftigen ein.
- Aufgaben: Sie übernimmt die Grundpflege, die Hausarbeit, die soziale Betreuung und hilft bei Bedarf auch nachts oder übernimmt Fahrdienste.
- Kosten & Vorteile: Im Entsendemodell liegen die Kosten zwischen 2.200 und 3.200 Euro im Monat. Sie ist oft günstiger als ein Pflegeheim und extrem schnell organisiert – oft schon innerhalb einer Woche, während Heimplätze monatelange Wartelisten haben. Bis zu 4.000 Euro des Eigenanteils lassen sich zudem steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen.
- Finanzierung: Nutzbar sind hierfür das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag sowie Mittel der Verhinderungspflege.
2. Ambulante Pflegedienste
Professionelle Pflegedienste kommen direkt ins Haus und sind vor allem für die sogenannte medizinische Behandlungspflege unersetzlich. Rund ein Viertel aller Pflegehaushalte nutzt dieses Angebot, um einen Heimaufenthalt zu vermeiden oder hinauszuzögern.
- Aufgaben: Dazu gehören das Wechseln von Verbänden, das Setzen von Spritzen oder die Medikamentenvergabe.
- Finanzierung: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Kasse sogenannte Pflegesachleistungen. Je nach Pflegegrad steht hierfür ein monatliches Budget zwischen 796 und 2.299 Euro zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 kann als Ausnahme der Entlastungsbetrag für körperbezogene Maßnahmen genutzt werden.
3. Die Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Wenn pflegende Angehörige im Urlaub sind, krank werden oder einfach eine Auszeit benötigen, springt die Verhinderungspflege ein.
- Dauer & Ort: Bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Der Pflegebedürftige verbleibt im Gegensatz zur Kurzzeitpflege in seiner gewohnten Umgebung.
- Wer pflegt: Verwandte, Bekannte, professionelle Kräfte oder eine 24h-Pflegekraft.
- Finanzierung: Die Kasse stellt jährlich 1.612 Euro bereit. Dieser Betrag kann durch ungenutzte Kurzzeitpflege-Mittel auf bis zu 2.418 Euro aufgestockt werden. Übernehmen nahe Verwandte (bis zum 2. Grad) die Vertretung, beträgt der Zuschuss das 1,5-fache des Pflegegeldes.
4. Die Angehörigenpflege
Oft übernehmen die direkten Angehörigen, allen voran die Kinder, den Großteil der täglichen Pflege. Sie bilden damit den „größten Pflegedienst“ Deutschlands und leisten rund 75 % der gesamten Pflegezeit.
- Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf monatlich 347 bis 990 Euro. Dieses Geld wird meist an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Da es nicht als Einkommen gewertet wird, bleibt die Pflege offiziell „nicht erwerbsmäßig“.
- Rentenversicherung: Wer neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet und den Angehörigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt, erhält Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegeversicherung.
- Entlastungsbetrag: Bereits ab Pflegegrad 1 gibt es 131 Euro im Monat für Betreuung, Haushaltshilfen oder Ersatzpflege.
5. Stundenweise Seniorenbetreuung
Wer Unterstützung im Alltag sucht, aber keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigt, findet hier die passende Entlastung auf Stundenbasis.
- Aufgaben: Begleitung im Alltag, Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfen, Hilfe bei der täglichen Hygiene sowie Fahrdienste.
- Kosten: Die Preise variieren meist zwischen 25 und 35 Euro pro Stunde.
- Finanzierung: Neben dem Entlastungsbetrag können bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen umgewandelt werden. Das bringt ein Plus von 290 bis 838 Euro im Monat. Tipp: Wer mehr als 4 Stunden Betreuung täglich braucht, fährt mit der 24-Stunden-Pflege finanziell meist besser.
Wer darf was?
| Aufgabe / Leistung | Ambulanter Pflegedienst | (24h-) Betreuungskraft / Seniorenbetreuung |
| Körperpflege & Toilettengang | Ja | Ja |
| Aus- und Ankleiden | Ja | Ja |
| Hilfe im Haushalt & Einkäufe | Nein | Ja |
| Behördengänge & Arztbegleitung | Nein | Ja |
| Soziale Betreuung & Fahrdienste | Nein | Ja |
| Wundversorgung & Injektionen | Ja | Nein |
| Medikamente vergeben | Ja | Nein |
| Katheter- & Magensondenwechsel | Ja | Nein |
